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Das Fangbuch
mit Richtlinien und die Jahreskarte sind stets bei der Fischereiausübung
neben den üblichen Fischereipapieren mitzuführen.
Anfüttern im geringen Maß (ca. 100g) wird geduldet. Anfüttern
auf Tage im voraus und immer an der gleichen Stelle ist jedoch verboten.
Das Fangbuch ist gewissenhaft zu führen, das heißt dass nach
dem Fang eines massigen Fisches dieser unverzüglich mit Kugelschreiber
in das Fangbuch einzutragen ist. (Fischart, Länge in cm, Gewicht
in g, Datum und Gewässer) Die Angel darf erst nach dem Eintragen
des Fisches in das Fangbuch wieder ausgelegt werden. Nichteintragungen
in das Fangbuch werden in jedem Fall geahndet.
Das Fangbuch dient als Grundlage für Besatz und Hegemaßnahmen und ist bis zur ersten Mitgliederversammlung des Folgejahres beim ersten Gewässerwart oder Schriftführer abzugeben.
Ein Jahreserlaubnisschein bzw. eine Jahreskarte kann nur ausgegeben werden
wenn das Fangbuch des abgelaufenen Jahres vorliegt.
Gastkarten werden nur an Vereinsmitglieder ausgegeben. Der Gastfischer
darf nur mit einer gültigen Gastkarte und einem anwesenden Vereinsmitglied
als Pate fischen.
Vorschriften
Isar:
- Die
Isar wird wegen Besatzmaßnahmen ab 15.04 jeden Jahres bis einschließlich
30.04 des Jahres zur Befischung gesperrt.
- Im Kraftwerksbereich Uppenborn Kraftwerk an der Isar Landshut Schlossberg ist das Fischen verboten. Es sind Tafeln aufgestellt mit der Aufschrift Kraftwerksgelände’, Fischen und Betreten des Geländes sind verboten. Das Betreten der Straße und Brücke des Kraftwerksgeländes ist geduldet, es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass kein Wegerecht für Fischer besteht, um so an die Isar oder an den Isarkanal zu gelangen.
- Die Isar darf zwischen Flusskilometer 86,4 und 81,2 vom rechten Ufer und von den Kiesbänken aus befischt werden. Es ist verboten in diesem Bereich das linke Ufer und die geschlossene Baum - und Strauchbestände des rechten Ufers zu betreten.
- Im
Übrigen gelten die auf der Gewässerkarte Isar aufgeführten Beschränkungen
sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
- Fangbeschränkungen:
I. Fangbeschränkung für Salmoniden wöchentlich (Montag Sonntag) maximal 4 Fische, jährlich jedoch nicht mehr als 50 Fische.
II. Täglich 2 Hechte oder 2 Zander, 1 Hecht und 1 Zander, 2 Karpfen und 1 Raubfisch, 2 Schleien und 1 Raubfisch, 1 Huchen*
III. Es darf nur mit einer Handangel und einem montierten Angelhaken gefischt werden.
IV. Das Hegenefischen ist verboten.
V. Das Nachtfischen ist ab Sonnenuntergang bis 24.00 Uhr (Sommerzeit bis 1.00 Uhr), mit zwei Handangeln und je einem montierten Angelhaken, jedoch nur auf Aale und Rutten erlaubt.
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Fang ist beim Vorstand meldepflichtig
Zum Nachdenken!
Darüber hinaus bleibt jeder aufgerufen, sich als waidgerechter Fischer zu verhalten, der Jungfischer ein Solcher zu werden, der erwachsene Fischer ein Solcher zu bleiben und als Vorbild zu wirken.
Einen solchen
waidgerechten Fischer zeichnet sein Verständnis aus für die
Pflege des Schuppenwildes, für dessen Lebenselement - das Wasser,
aber auch für die gesamte umgebende Natur.
Er vermeidet jede Quälerei der Kreatur, auch jeden Anschein der "Fleisch- und Rucksackfischerei", er trägt den Lärm und die Unrast der Stadt und der Strasse nicht ans Wasser und er hinterlässt seinen Angelplatz sauber und ohne Abfälle.
Er ist einerseits
kameradschaftlich und rücksichtsvoll zu seinem Nebenmann am Wasser,
er verdirbt aber andererseits auch nicht seine Fischerseele, indem er
Verbotenes tut wenn niemand zusieht.
Nur so und nur dann wird er der waidgerechte Fischer und Kamerad. Er soll Achtung vor der Kreatur gewinnen und damit dem Menschen und letztlich auch sich selbst am besten dienen.
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